• Schwimmerbecken August 2020

      Schwimmerbecken

      Ausdehnung von 8 x 20m, Wassertiefe von 1,50m über 1,80m bis 3,10m, 1m-Sprungbrett, Rutsche, Gegenstromanlage, Massagedüsen, Unterwasserscheinwerfer

    • Schwimmbad2

      Bogenrutsche im Regenbogendesign
      Neu seit Mai 2013

    • Lehrschwimmbecken 2020

      Lehrschwimmbecken

      12,50m x 6m groß, 1m bis 1,20 m tief, kindgerechte Gestaltung...

    • Schwimmbad4

      Dumbo-Rutsche
      Neu seit Mai 2013

    • Wickelraum

      Wickelraum

      Mit Haartocknern, Kindgerecht gestaltet und mollig warm

    • Sauna1

      Sauna
      Finnische Sauna, Sauna-Kota, Rotlichtkabine, Außen-Terrasse mit Liegemöglichkeiten, gemütliches Bistro

    • Tauchen1

      Taucher
      Unsere Tauchsportabteilung konzentriert sich auf das Training zur Erhaltung der körperlichen Fitness und der Vertrautheit mit der Ausrüstung. Selbstverständlich kommen auch  Rettungs- und Bergungsübungen nicht zu kurz.



Siersdorf, 05. Mai 2022

Erhöhung des Mitgliedsbeitrags

Unser Förderverein fühlt sich seit über 40 Jahren der Förderung des Sports und des öffentlichen Gesundheitswesens verpflichtet. Als gemeinnützige Einrichtung wollen wir insbesondere dem Bädersterben entgegenwirken und setzen unsere Energie in den Erhalt des Bades und seiner Einrichtungen. Insbesondere in den letzten Jahren mussten wir viele Hürden stemmen und nunmehr zeigt sich, dass die Entwicklungen in Europa auch in Siersdorf spürbar sind und, wie bei vielen auch privat, Auswirkungen auf den Vereinsbetrieb haben.



Vor diesem Hintergrund musste der Vorstand nach § 10 unserer Satzung beschließen, die Mitgliedsbeiträge für alle Mitglieder ab dem 01. Juli 2022 wie unten aufgeführt zu erhöhen.

 

Damit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag ab dem genannten Datum

  • für Einzelmitglieder des Fördervereins 12,00 Euro
  • für Familienmitglieder des Fördervereins 20,00 Euro

Für die Fälligkeitshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliedsstatus maßgebend. Liegt dem Verein kein Nachweis vor, der einen anderen Beitrag rechtfertigt, ist der Betrag für eine aktive Mitgliedschaft zu zahlen.

Die jeweiligen Beiträge (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich) werden jeweils zum 1. eines Monats eingezogen.

Ebenfalls hat der Vorstand beschlossen, die Einzüge der Beiträge für alle Mitglieder ab dem 01. Januar 2023 auf vierteljährlichen Einzüge umzustellen, damit die Einzüge parallel zu vierteljährlich auszusprechenden möglichen Kündigungen erfolgen.

Wir hoffen, dass Sie sowohl die Beitragserhöhung als auch die Umstellung der Einzüge mittragen. Wir möchten unseren Mitgliedern auch in Zukunft ein attraktives Angebot bieten und vor allem den Erhalt der Schwimmhalle möglich machen. Die letzten 2, 5 Jahre sind an uns nicht spurlos vorbeigegangen, aber wir hoffen, dass Sie uns Alle weiterhin die Treue halten und viele neue Mitglieder gewonnen werden können.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Treue!

Es grüßt herzlich Ihr Vorstand des FKS e. V.

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