Große Freude in unserer Schwimmhalle!
Unser Verein erhielt unter dem 21. September 2021 die positive Förderentscheidung zu der von unserem Verein im Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ beantragten Maßnahme.
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Der Förderverein Kleinschwimmhalle Siersdorf e. V. sucht ab sofort
Rettungsschwimmer für die Badeaufsicht
und/oder
Fachangestellte für den Bäderbetrieb
Mindestvoraussetzung:
· aktuell gültiger (2 Jahre) Rettungsschwimmnachweis in Silber
· aktuell gültiger (2 Jahre) Erste-Hilfe-Kurs
· Mindestalter: 18 Jahre
Bei Interesse und/oder Rückfragen melden Sie sich bitte per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Ihr Förderverein Kleinschwimmhalle Siersdorf e.V.
Der Vorstand
Der Förderverein Kleinschwimm-
halle Siersdorf e. V. will die Persönlichkeitsrechte von Badegästen und insbesondere von Kindern schützen. Demzufolge bitten wir um Verständnis, dass die Nutzung von Smartphones nach dem Passieren des Kassen-
bereiches untersagt ist. Ebenso sind Foto- und Film-
aufnahmen nach dem Passieren des Kassenbereiches nicht gestattet.
Johanneskindergarten kooperiert mit dem FKS. Anerkannter Bewegungskindergarten. Gütesiegel des LSB.
Siersdorf, 05. Mai 2022
Unser Förderverein fühlt sich seit über 40 Jahren der Förderung des Sports und des öffentlichen Gesundheitswesens verpflichtet. Als gemeinnützige Einrichtung wollen wir insbesondere dem Bädersterben entgegenwirken und setzen unsere Energie in den Erhalt des Bades und seiner Einrichtungen. Insbesondere in den letzten Jahren mussten wir viele Hürden stemmen und nunmehr zeigt sich, dass die Entwicklungen in Europa auch in Siersdorf spürbar sind und, wie bei vielen auch privat, Auswirkungen auf den Vereinsbetrieb haben.
Stand: 04.April 2022
Liebe Gäste und Mitglieder des FKS e. V.,
mit der neuen CoronaSchutzVerordnung des Landes NRW vom 01.04.2022, die mit dem 03.04.2022 in Kraft getreten und bis zum 30.04.2022 gilt, wurden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetztes /IfSG) abgeschafft.
Die Landesregierung NRW beabsichtigt derzeit nicht, von der Hotspotregelung des § 28a Abs. 8 IfSG Gebrauch zu machen. Stattdessen werden der Coronaschutzverordnung mit den Anlagen 2 und 3 unverbindliche Empfehlungen beigefügt.
Entsprechend bedeutet dies für unsere Einrichtung, dass wir keine Zugangskontrollen mehr durchführen. Es müssen keine Nachweise erbracht oder irgendwelche Abfragen erfolgen. Ebenso besteht keine Maskenpflicht mehr für den bisherigen Bereich Vorhalle bis zur Umkleide.
Selbstverständlich ist uns als Vorstand aber wichtig, an die nunmehr noch wichtiger gewordene Eigenverantwortung Aller zu appellieren. Mit Rücksicht und Respekt voreinander hoffen wir, dass ein verantwortliches Miteinander möglich sein kann und viele freiwillig den Empfehlungen zur Einhaltung der AHA-Regeln folgen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Ihr FKS-Team
Medizinische Gesichtsmaske |
Empfohlen in der Vorhalle und im Umkleidebereich. |
Hygiene- und Desinfektion |
Handdesinfektion Infektionsschutzgerechte Reinigung Regelmäßige Durchlüftung |
Zugang |
Es gelten KEINE ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN mehr. |
Kontaktdaten |
Erfassung nicht erforderlich. |
Mindestabstand |
Von 1,5 m wird empfohlen. |
Besucherzahlen |
Ohne Begrenzung. |
Reservierung |
Keine Reservierungen von Zeitfenster notwendig. |
Schwimmbetrieb |
Ohne Einschränkung. |
Duschen/Spinde |
Duschen und Spinde sind freigegeben. |
Rutschen/Sprunganlage Massagedüsen |
werden – je nach Besucheraufkommen – individuell seitens der Badeaufsicht freigegeben |
Föhne u. Föhnanlagen |
sind nicht freigegeben |
Liebe Mitglieder und Badegäste,
Bedauerlicherweise mussten auch wir feststellen, dass sich die Zeiten ändern. Leider ist es zu Vandalismus und Beschädigungen, sowie zuletzt zu einem weiteren Einbruchdiebstahl in unseren Räumlichkeiten gekommen.
Der Vorstand sieht sich aufgrund dieser Vorfälle dazu gezwungen, verschiedene Bereiche per Kamera zu überwachen.
Installationen erfolgen im Eingangsbereich der Schwimmhalle sowie im Eingangsbereich der Sauna.
Im Außenbereich werden der Haupteingangsbereich, der Seiteneingang
sowie der Parkplatz miteinbezogen. Wir erhoffen uns hier sowohl eine Abschreckung als auch eine Absicherung unserer Gäste und unseres Personals.
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