• Schwimmerbecken August 2020

      Schwimmerbecken

      Ausdehnung von 8 x 20m, Wassertiefe von 1,50m über 1,80m bis 3,10m, 1m-Sprungbrett, Rutsche, Gegenstromanlage, Massagedüsen, Unterwasserscheinwerfer

    • Schwimmbad2

      Bogenrutsche im Regenbogendesign
      Neu seit Mai 2013

    • Lehrschwimmbecken 2020

      Lehrschwimmbecken

      12,50m x 6m groß, 1m bis 1,20 m tief, kindgerechte Gestaltung...

    • Schwimmbad4

      Dumbo-Rutsche
      Neu seit Mai 2013

    • Wickelraum

      Wickelraum

      Mit Haartocknern, Kindgerecht gestaltet und mollig warm

    • Sauna1

      Sauna
      Finnische Sauna, Sauna-Kota, Rotlichtkabine, Außen-Terrasse mit Liegemöglichkeiten, gemütliches Bistro

    • Tauchen1

      Taucher
      Unsere Tauchsportabteilung konzentriert sich auf das Training zur Erhaltung der körperlichen Fitness und der Vertrautheit mit der Ausrüstung. Selbstverständlich kommen auch  Rettungs- und Bergungsübungen nicht zu kurz.

§ 1 Ermächtigungsgrundlage

Die Regelungen dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in § 23 der Vereinssatzung in der Fassung vom 03.11.2009.


§ 2 Beitragspflicht

Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher seinen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.


§ 3 Fälligkeit des Beitrags

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 1. Arbeitstag des Monats fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Beitrags auf dem Vereinskonto an.


§ 4 Höhe der Beiträge

(1) Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen.

Abteilung Schwimmen

Einzelmitglieder ab 18 Jahre: 12,00 Euro pro Monat
Familien mit Kindern bis 18 Jahre: 20,00 Euro pro Monat

Abteilung Sauna (vorausgesetzt wird eine Mitgliedschaft in der Abteilung Schwimmen)

Einzelmitglieder ab 18 Jahre: 20,00 Euro pro Monat
Kinder und Jugendliche in Begleitung eines Erwachsenen sind bis 18 Jahre frei.

Abteilung Tauchen

Aufnahmegebühr Erwachsene: 50,00 Euro
Aufnahmegebühr Azubis, Schüler, Studenten: 12,50 Euro
Aktive Mitglieder
Erwachsene: 8,00 Euro pro Monat
Azubis, Schüler und Studenten: 4,00 Euro pro Monat
Passive Mitgliedschaft: 2,50 pro Monat

§ 5 Zahlungsform

(1) Die Beiträge werden zu den gemäß Aufnahmeantrag vereinbarten Zeiten (vierteljährlich), jeweils am 1. Arbeitstag der Monate per Bankeinzugsverfahren durch SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
(2) Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand pauschal mit 5,00 Euro in Rechnung zu stellen.
(3) Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
(4) Die Gebühren für Sportangebote werden jeweils zu Beginn eines Sportangebotes fällig und sind per Barzahlung an der Kasse zu entrichten.


§ 6 Beitragsrückstand

(1) Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
(2) Bei einem Beitragsrückstand beträgt die Mahngebühr 2,50 Euro.


§ 7 Soziale Härtefälle

(1) In sozialen Härtefällen kann der Vorstand die Beitragspflicht auf Antrag und bei Nachweis der finanziellen Verhältnisse vorübergehend ganz oder teilweise erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags oder auf eine Freistellung von der Beitragspflicht besteht nicht.
(2) Die Mahngebühren können auf Antrag des zahlungsverpflichteten Mitglieds ganz oder teilweise erlassen werden. Der Vorstand entscheidet nach billigem Ermessen.


§ 8 Kündigung

(1) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann zum Ende eines Vierteljahres (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.
(2) Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.


§ 9 Änderungen

(1) Änderungen, die die Höhe des Beitrags und/oder der Gebühren betreffen, werden vom Vorstand beschlossen.
(2) Die Bekanntgabe von Beitrags- und /oder Gebührenerhöhungen erfolgt durch Aushang in der Kleinschwimmhalle und auf der Homepage des FKS e. V.


§ 10 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.07.2022 in Kraft.

Der Vorstand.

Geschäftsstelle:
Heinrich-Franken-Straße 22,
52457 Aldenhoven
Telefon: 02464/9089941
www.fks-ev.de
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