Verhaltens- und Hygieneregeln bei Gymnastik-Kursen
- Für die Teilnahme an Gymnastik-Kursen gilt die „2-G-PLUS Regelung“, das heißt das unser Angebot nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilenehmende ausgeübt werden kann, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen müssen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt nur für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
- Im Eingangsbereich bis zu den Umkleiden ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Unmittelbar nach Betreten der Vorhalle ist eine Hand-Desinfektion vorzunehmen.
- Beim Trainingsbeginn wird eine Teilnehmerliste in der Eingangshalle (Name, Vorname und Telefonnummer) ausgefüllt und von jedem Teilnehmer unterschrieben. So kann im Falle einer Infektion die Kontaktkette zurückverfolgt werden. Sollten die Daten nicht hinterlegt werden, ist die Teilnahme am Training ausgeschlossen.
- Das Umziehen erfolgt in Einzelkabinen.
- Sportartspezifische Abstandsregeln werden von den Trainern gesondert bekannt gegeben.
- Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.
- Trainingshilfen bzw. -geräte werden den Teilnehmern zugewiesen und nach Abschluss der Trainingseinheit desinfiziert.
- Die Nutzung von Föhnen ist untersagt.
- Körperliche Kontakte sind auszuschließen. Die Abstandsregeln von 1,5 m sind einzuhalten.