Verhaltens- und Hygieneregeln beim Babyschwimmen
- Für die Teilnahme am Babyschwimmen gilt die „2-G-PLUS Regelung“, das heißt das unser Angebot nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilenehmende ausgeübt werden kann, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen müssen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt nur für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren. Babys sind von diesem Erfordernis ausgenommen.
- Im Eingangsbereich bis zu den Umkleiden ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Das Bilden von Grüppchen vor und in der Schwimmhalle ist untersagt.
- Beim Trainingsbeginn wird eine Teilnehmerliste in der Eingangshalle (Name, Vorname und Telefonnummer) ausgefüllt und von jedem Teilnehmer unterschrieben. So kann im Falle einer Infektion die Kontaktkette zurückverfolgt werden. Sollten die Daten nicht hinterlegt werden, ist die Teilnahme am Training ausgeschlossen.
- Familien können die Familiendusche am Lehrschwimmbecken nutzen, da es sich um gemeinsame Haushalte handelt.
- Schwimmwindeln sind mitzubringen.
- Am Becken sind Wickelmöglichkeiten vorhanden. Unterlagen sind für die Babys mitzubringen. Achten Sie bitte auf die markierten Plätze und Desinfektionsmöglichkeiten.
- Spezifische Abstandsregeln werden von den Trainern gesondert bekannt gegeben.
- Schwimmmaterial in Form von kleinem Spielgerät kann mitgebracht werden. Schwimmringe und/oder Schwimmflügel sind nicht gestattet.
- Die Nutzung von Föhnen ist untersagt.
- Alle Teilnehmer*innen müssen bei Betreten der Trainingsstätte absolut symptomfrei sein.
- Körperliche Kontakte sind auszuschließen.