Hygienekonzept für die Sauna des
Fördervereins Kleinschwimmhalle Siersdorf e.V. (FKS-eV)
Stand 1.11.2021
1.Einführung
Grundlage für vorliegende Konzept ist die CoronaSchV NRW vom 17.August in der ab dem 29.Oktober 2021 gültigen Fassung mit dem Ziel, die durch Vermeidung von SARS-CoV -Infektionen verursachte Pandemie zu bekämpfen.
Deshalb sind in diesem Konzept allgemeine Hinweise zu Abstand, Hygiene, Maskenpflicht und Verhaltensregeln festgelegt.
2. GGG – Geimpft, Genesen, Getestet
Voraussetzung für das Betreten der Saunaanlage ist der amtliche Nachweis, geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein. Dies gilt für Besucher und Personal.
Der Immunisierungsnachweis erfolgt an der Kasse durch mitgeführte Ausweispapiere, die auf Verlangen bei Eintritt dem Sauna-Personal vorgezeigt werden müssen. Personen, die diese Papiere nicht vorzeigen wollen oder können, wird der Zugang zur Saunaanlage verweigert. Vollständig geimpfte und genesene Personen werden negativ getesteten Personen gleichgestellt. Das negative Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein und muss als PCR-Test oder als Antigen-Schnelltest dokumentiert sein.
3. Das Tragen einer Maske
Bei Betreten der Räumlichkeiten des FKS (Schwimmbad und Sauna) ist vom Personal und den Besuchern eine Maske zu tragen. Die Masken dürfen auf den Sitzplätzen und Liegen, sowie in den Saunakabinen und Duschen, als auch während des Essens und Trinken abgenommen werden.
Das Personal darf die Maske hinter der Plexiglas- Wand im Bistrobereich abnehmen.
Auch im Freien (Sauna- Hof) wird die Maske getragen, wenn der 1,5m- Abstand nicht eingehalten werden kann.
Personen, die die Verpflichtung zu Tragen einer Maske in den entsprechenden Räumlichkeiten nicht beachten, dürfen vom verantwortlichen Saunapersonal ausgeschlossen werden.
4. Abstandsregeln
Jede Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu ist der allgemeine Mindest-Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Wenn dies nicht möglich ist, sind Masken zu tragen.
5. Hygieneschutz und Maßnahmen
Im Eingangsbereich des Bades und in der Sauna sind Hand- Desinfektionsflaschen, die bei Eintritt in die Sauna zur Desinfektion der Hände genutzt werden können.
Nach Verlassen der Sauna werden die Spind-Schlüssel und die Kleider- Spinde desinfiziert.
6. Allgemeines
Saunabesucher mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt in die Sauna zu verweigern.
Den Weisungen des Saunapersonals ist Folge zu leisten. Personen, die sich nicht daranhalten, können vom Saunapersonal von der Dienstleistung Sauna ausgeschlossen werden.
Die Saunakabinendürfen von maximal 6 Personen gleichzeitig belegt werden.
Fenster und Türen bleiben offen, wenn es die Wetterlage erlaubt. Ansonsten ist alle 2 Stunden eine Stoßlüftung durchzuführen. In den Räumlichkeiten wir ausschließlich nur Frischluft zugeführt (Input/Output-Verfahren).
7. Vereinsinformation
Verein: Förderverein Kleinschwimmhalle Siersdorf e.V. (FKS-eV)
Ansprechpartner Hygienekonzept: Reinhard Paffen
Adresse:Heinrich-Franken-Str.22, 52457 Siersdorf